Kfz Versicherung

Kraftfahrtversicherungen

Für fast jedes Unternehmen ist die Sicherstellung der Mobilität von größter Wichtigkeit. Doch der Einsatz von Firmenfahrzeugen ist mit Risiken verbunden, die es ausreichend abzusichern gilt.
In Deutschland ereignen sich jedes Jahr mehr als 2 Mio. Verkehrsunfälle mit Personen- und / oder Sachschäden. Glücklicherweise gehen die meisten Unfälle glimpflich aus, jedoch auch ein kleiner Blechschaden kann Ihr Tagesgeschäft erheblich behindern.
Jeder Unfall eines Ihrer Fahrzeuge verursacht immer Kosten in Ihrem Geschäftsbetrieb. Das Fahrzeug muss zur Werkstatt, ein Ersatzfahrzeug muss beschafft werden, die Meldung bei der Versicherung muss koordiniert werden.
Wer mehrere Fahrzeuge verwaltet, möchte damit so wenig Aufwand wie möglich haben. Weiterhin sollen die Kosten für die Absicherung, bei einem Einsatz von geeigneten Maßnahmen, reduziert werden.

Dabei bieten sich je nach Größe der Kfz-Flotte unterschiedliche Modelle an, u. a. mit:

• einfachen Regelungen der Versicherungsschutzes z. B. gleicher Versicherungsschutz für alle Fahrzeuge oder je Fahrzeugart
• vereinfachten Abrechnungsverfahren
• Beitragssammelabrechnung
• etc.

Für jedes Fahrzeug das auf öffentlichen Wegen und Plätzen genutzt wird, muss eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Diese Pflichtversicherung hat den Sinn, dass bei einem Schadenereignis der Geschädigte seine ihm zustehende Entschädigung erhält.
Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung tritt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ein und dient somit der Regulierung von berechtigten Ersatzansprüchen. Weiterhin werden unberechtigte Ansprüche, notfalls auch gerichtlich, abgewehrt.

Zusätzlich können Kaskoversicherungen abgeschlossen werden.

Über die Teilkaskoversicherung besteht Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile u. a. durch Brand, Entwendung, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Kollision mit Tieren, Glasbruch.

Die Vollkaskoversicherung umfasst die Teilkaskoversicherung. Darüber hinaus sind selbstverschuldete Schäden oder Vandalismusschäden (mut- oder böswillige Handlungen) abgesichert.
In der Kaskoversicherung können Selbstbeteiligungen vereinbart werden. Mit dem Abschluss einer Selbstbeteiligung im Schadenfall erklärt man sich bereit, den vereinbarten Betrag selbst zu übernehmen. Dieser wirkt sich positiv auf die Versicherungsprämie aus.