Eine Inhaltsversicherung für die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung wird üblicherweise von fast jedem Unternehmen benötigt. Sie bietet Ersatz für Schäden an der eigenen Betriebsausstattung wie Büro- und Lagereinrichtung, Möbel, Maschinen und Personalcomputer, Waren, Vorräte, Werkzeuge etc.
Man kann den Versicherungsschutz gegen unterschiedliche Gefahren wie gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm sowie weitere Elementargefahren wie z.B. Überschwemmungsschäden beantragen. Da der Händler nicht den gleichen Versicherungsschutz benötigt wie ein Produzent, der Elektriker nicht wie ein Konditor, kann jedes Unternehmen seinen Versicherungsschutz individuell beantragen.
Der Versicherungsnehmer kann die gewünschte Inhaltsversicherung mit allen genannten Risiken / Gefahren im Paket abschliessen, indem er die einzelnen Bausteine nach seinem Bedarf zusammenstellt. Die Feuerversicherung ist jedoch als wichtigste Sparte zwingend erforderlich. Ein Unternehmen kann durch einen Brand oder eine Explosion völlig zerstört werden.
Doch allein mit der Entschädigung für zerstörte oder beschädigte Sachen ist es nicht getan. Denn nach einem großen Schadenereignis steht der Betrieb eine Zeit lang ganz oder teilweise still. Die meisten Fixkosten laufen jedoch weiter. Und der Ausfall von Umsatzerlösen ist oft größer als der Sachschaden. Sehr sinnvoll ist hier der Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung (BU) z.B. einer Feuer-BU-Versicherung, da nach einem Brand mit einer längeren Betriebsschließung gerechnet werden muss.
Aber Vorsicht: Der Versicherer zahlt bei einer Betriebsunterbrechungsversicherung aufgrund eines Schadens aber nur dann, wenn auch die Ursache des Schadens über die Geschäftsinhaltsversicherung versichert war.
Weiterhin können die Leistungen mit Zusatzbausteinen oder über sogenannte Deklarationen erweitert werden.