Von besonderer Bedeutung ist die FBU. Ein Feuerversicherer ersetzt lediglich den Werteverlust, den reinen Sachschaden. Härter als der Verlust oder die Zerstörung der Betriebseinrichtungen kann den Unternehmer aber die Tatsache treffen, dass sein Betrieb für längere Zeit stillsteht. Die Fixkosten wie Löhne und Gehälter, Miete oder Zinsen laufen währenddessen unerbittlich weiter.
Die FBU-Versicherung ersetzt nach einem ersatzpflichtigen Feuerschaden alle weiterlaufenden Betriebskosten (Löhne, Gehälter, Mieten, Zinsen, Abschreibungen die durch den Umsatzausfall nicht mehr zu erwirtschaften sind etc.) sowie den entgehenden Betriebsgewinn.
Wie in der Sachversicherung gilt das Vollwert-Versicherungsprinzip, d.h. die beantragte Versicherungssumme muss im Ergebnis dem tatsächlichen Versicherungswert entsprechen, also den entstandenen Fixkostenaufwand und die Gewinnanteile beinhalten. Darauf aufbauend gilt es die Haftzeit und die Versicherungssumme zu bestimmen. Die Haftzeit beträgt meist 12 Monate ab Eintritt des Sachschadens (und nicht der Betriebsunterbrechung). Diese kann aber über gesonderte Vereinbarungen verlängert werden.
Versicherungsschutz besteht am Versicherungsort sowie bei den im Versicherungsvertrag als Betriebsstellen bezeichneten Grundstücken.