Feuer-BU

Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung (FBU).

Von besonderer Bedeutung ist die FBU. Ein Feuerversicherer ersetzt lediglich den Werteverlust, den reinen Sachschaden. Härter als der Verlust oder die Zerstörung der Betriebseinrichtungen kann den Unternehmer aber die Tatsache treffen, dass sein Betrieb für längere Zeit stillsteht. Die Fixkosten wie Löhne und Gehälter, Miete oder Zinsen laufen währenddessen unerbittlich weiter.

Diesen Fehlbedarf erfasst die FBU-Versicherung.
Die FBU-Versicherung ersetzt nach einem ersatzpflichtigen Feuerschaden alle weiterlaufenden Betriebskosten (Löhne, Gehälter, Mieten, Zinsen, Abschreibungen die durch den Umsatzausfall nicht mehr zu erwirtschaften sind etc.) sowie den entgehenden Betriebsgewinn. Darüber hinaus werden auch sog. Schadenminderungskosten ersetzt.

Wie in der Sachversicherung gilt das Vollwert-Versicherungsprinzip, d.h. die beantragte Versicherungssumme muss im Ergebnis dem tatsächlichen Versicherungswert entsprechen, also den entstandenen Fixkostenaufwand und die Gewinnanteile beinhalten. Zunächst ist es daher wichtig, das betriebliche Risiko hinsichtlich drohender Ausfallzeiten zu kennen bzw. zu analysieren. Darauf aufbauend gilt es die Haftzeit und die Versicherungssumme zu bestimmen. Der versicherte Ertragsausfall wird vertraglich durch die Haftzeit in seiner zeitlichen Ausdehnung begrenzt. Muss z.B. eine Maschine für die Produktion speziell hergestellt werden und dauert diese Herstellung / Beschaffung evtl. länger als 1 Jahr, müsste die Haftzeit auch entsprechend lange festgelegt werden. Versicherungsschutz besteht am Versicherungsort sowie bei den im Versicherungsvertrag als Betriebsstellen bezeichneten Grundstücken.

Eine FBU-Versicherung erhöht auch die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens, denn sie garantiert, dass Zinsen und Tilgungsraten genauso aufgebracht werden können, wie es ohne Betriebsunterbrechung möglich gewesen wäre.